Endbenutzer-Lizenzvertrag

Dieser Lizenzvertrag regelt die Installation und Nutzung der Desktop-Anwendung Vidima. Er wird zwischen Ihnen, dem Lizenznehmer, und Helvecraft, dem Lizenzgeber, geschlossen. Die Lizenz ist persönlich, innerhalb der v1.x-Reihe unbefristet und an ein einziges Gerät gebunden.

Durch die Installation oder Ausführung von Vidima akzeptieren Sie diesen Vertrag. Wenn Sie ihn nicht akzeptieren, installieren oder starten Sie die Software nicht.

1. Lizenzgewährung

2. Testphase

Vidima kann kostenlos installiert und 14 Tage lang mit vollem Funktionsumfang kostenlos genutzt werden. Nach 14 Tagen wechselt die Software in den Nur-Lese-Modus (Sie können weiterhin alles öffnen und drucken, was Sie während der Testphase erstellt haben). Um das Schreiben wieder freizuschalten, müssen Sie eine Lizenz erwerben und aktivieren.

3. Zulässige Nutzung

Sie dürfen:

4. Lizenzübertragung zwischen Geräten

5. Einschränkungen

Sie dürfen NICHT:

6. Geistiges Eigentum

7. Updates

8. Kryptografisches Siegel

Jede von Vidima erzeugte Rechnungs-PDF trägt ein in einen Verifikations-QR-Code eingebettetes kryptografisches Siegel ECDSA P-256. Das Siegel ist an Ihre Lizenz gebunden. Das Entfernen, Verändern oder Fälschen des Siegels stellt einen Verstoss gegen diesen Vertrag dar und kann auch einen Verstoss gegen das Schweizer Anti-Fälschungsrecht darstellen.

9. Gewährleistungsausschluss

Vidima wird „WIE BESEHEN" und „WIE VERFÜGBAR" bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, soweit dies nach Schweizer Recht zulässig ist. Dies umfasst (ohne Einschränkung) jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.

Dieser Ausschluss schränkt keine Gewährleistung ein, zu deren Bereitstellung Helvecraft durch zwingendes Schweizer Recht verpflichtet ist.

10. Haftungsbeschränkung

Helvecraft übernimmt KEINE Haftung für direkte, indirekte, beiläufige, Folge- oder besondere Schäden, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung von Vidima ergeben, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Helvecraft. In jedem Fall ist die kumulative Gesamthaftung von Helvecraft gegenüber einem einzelnen Kunden auf den Betrag begrenzt, den dieser Kunde für die Lizenz bezahlt hat.

Diese Klausel beschränkt keine Haftung, die durch zwingendes Schweizer Recht nicht beschränkt werden darf (zum Beispiel Haftung für Personenschäden oder Arglist).

11. Beendigung

12. Compliance

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht. Bei Streitigkeiten sind, soweit Sie als Verbraucher durch zwingendes Verbraucherschutzrecht geschützt sind, die Gerichte Ihres Wohnsitzes zuständig (insbesondere behalten EU-Verbraucher ihre Rechte nach ihrem örtlichen Verbraucherschutzrecht); in allen anderen Fällen ist der Sitz der Gesellschaft im Tessin, Schweiz, Gerichtsstand.

Die italienische Fassung dieses Lizenzvertrags ist die verbindliche Originalversion; Übersetzungen werden zur Erleichterung des Verständnisses bereitgestellt.

14. Kontakt

Zuletzt aktualisiert: 2026-05-23

Inkrafttreten: 2026-05-23

Version: 1.0